Honorar
Mein Ansatz „einfach zum Recht“ geht über eine professionelle und gesamtheitliche Rechtsberatung hinaus und beinhaltet insbesondere auch eine transparente, faire und auf den Einzelfall angepasste Honorarvereinbarung.
In einem unverbindlichen Erstgespräch werde ich mit Ihnen den Leistungsumfang festlegen und einen auf Ihr Anliegen abgestimmten Honorarvorschlag unterbreiten.
Hierbei kommen folgende Abrechnungsmodelle in Betracht:
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Abrechnung nach Stundensatz. Fixer Stundensatz zzgl. Umsatzsteuer. Honorar abhängig vom Zeitaufwand. Geringerer Stundensatz für Weg- und Wartezeiten. Gesonderte Verrechnung von Barauslagen.
Abrechnung nach Stundensatz
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Abrechnung nach Tarif. Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw Allgemeine Honorar Kriterien (AHK). Honorar abhängig von der Art der Leistung. Abgeltung von Nebenleistungen durch Pauschalaufschläge. Gesonderte Verrechnung von Barauslagen.
Abrechnung nach Tarif
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Pauschalhonorar. Fixes Honorar zzgl. Umsatzsteuer. Prozentsatz des Transaktionsvolumens bei Immobilientransaktionen. Gesonderte Verrechnung von Barauslagen.
Pauschalhonorar
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